§ BAG: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht!

6. 10. 2022 | Digitalisierung, GSD Software® News

Bisher mussten nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht jedoch die gesamte Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen. Das hat sich mit dem Urteil (BAG 1 ABR22/21) des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 geändert. In Deutschland herrscht nun eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das höchste deutsche Arbeitsgericht bezieht sich in seiner Entscheidung auf das bereits gefällte „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofes aus dem Mai 2019. Es wird auf den Passus im Arbeitsschutzgesetz verwiesen, der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein System zu nutzen, mit welchem die von jedem/jeder Arbeitnehmer/in geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Die bisher in einer Vielzahl von Unternehmen praktizierten Vertrauens-Arbeitszeitmodelle sowie mobile Arbeit und Homeoffice, müssen demnach deutlich strikter kontrolliert werden und stellen Unternehmen vor eine große Herausforderung.

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